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Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Aufgrund der föderalen Bildungsstruktur liegt die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts im Verantwortungsbereich der Länder. Diese wären für die Einführung eines Ernährungsunterrichts oder ein Kochangebot und auch die Ausbildung entsprechender Lehrkräfte zuständig.
Eine „Abschaffung“ der Massentierhaltung wird sich so nicht umsetzen lassen, schließlich spielen hierbei auch ökonomische und soziale Faktoren wie z.B. Arbeitsplätze und Lebensmittelversorgung eine Rolle.