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Cem Özdemir
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Frage von Johannes E. •

Wieso stellt der Geruch von Cannabis noch immer ein Verdachtsmoment?

Sehr geehrter Herr Özdemir,

seit 2017 ist Cannabis zum medizinischen Gebrauch in Deutschland freigegeben und sogenanntes CBD-Cannabis stellt meines Wissens nach eine rechtliche Grauzone dar. Beides unterscheidet sich geruchstechnisch nicht von (noch) illegalem Genusscannabis.
Wieso wird, auch in Anbetracht der kommenden Legalisierung, der Geruch von Cannabis bzw. dessen Rauch von der Polizei immer noch als Verdachtsmoment gesehen, obwohl der Konsum freilich auf legalem Wege stattfinden kann? Sollten ermittelnde Akteur:innen in erster Instanz nicht davon [legaler Konsum] ausgehen? Zigaretten, beispielsweise, können auch illegal erworben sein, dennoch stellt der Geruch von Tabak keinen Ermittlungsgrund dar.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und es wäre selbstverständlich erfreulich, wenn bis zum Zeitpunkt der endgültigen Legalisierung erste Maßnahmen von staatlicher Seite ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie sicherlich wissen, setzen meine Partei Bündnis 90/Die Grünen und ich uns seit geraumer Zeit für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Mit dem Koalitionsvertrag unserer Regierung haben wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften beschlossen. Dabei ist es uns wichtig, dass der Schwarzmarkt ausgetrocknet, die Qualität endlich kontrolliert und insbesondere der Jugendschutz sowie die Suchtprävention groß geschrieben wird. Das Gesetz zu diesem Vorhaben wird momentan erarbeitet. Derzeitig ist Cannabis daher noch nicht entkriminalisiert und damit strafbar. Somit handelt die Polizei nach Recht und Gesetz indem sie einem Verdachtsmoment entsprechend nachgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

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