
(...) Das Erziehungsgeld kann zwei Jahre lang als Verdienstausgleich bezogen werden (Regelung bis zum 1.1.2007). Damit beide Elternteile anschließend wieder einer Beschäftigung nachgehen können, sollte die Kommune einen Kinderkrippenplatz zur Verfügung stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht. (...)