Werden sie sich gegen die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen einsetzen?
Sehr geehrte Herr Brodesser,
ich wende mich an Sie mit großer Sorge bezüglich der aktuellen Überlegungen zur Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sowie der damit verbundenen Honoraranpassungen, welche zwangsläufig ökonomische Anreize liefern, weniger gesetzlich Versicherte zu behandeln. Dies würde die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen.
Als psychologischer Psychotherapeut mit eigener Niederlassung in Gummersbach (51645) und wohnhaft in Rösrath (51503) zeigt sich die ohnehin schon desolate Versorgungslage u.a. in der Wartezeit auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Diese beträgt in meiner und vielen anderen Praxen durchschnittlich mehrere Monate (ca. 8 Monate in meiner Praxis). Für Menschen in akuten psychischen Krisen bedeutet dies eine erhebliche Verschärfung ihres Leidensdrucks, häufig verbunden mit Arbeitsunfähigkeit, sozialem Rückzug oder im schlimmsten Fall Chronifizierung der Erkrankung oder gar Suizidalität.
MfG,
K. B.
Sehr geehrte Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Honorarkürzung wurde – wie Sie sicher wissen - nicht von der Bundesregierung oder dem Parlament, sondern zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss beschlossen.
Geld allein wird die strukturellen Probleme in der Versorgung nicht lösen können. Die Herausforderungen in der psychotherapeutischen Versorgung erfordern einen ganzheitlichen Ansatz, der auch weitere Maßnahmen, wie die Entlastung von bürokratischen Prozessen umfasst. Es bleibt ein Kernanliegen meiner Fraktion, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Die zuständigen Fachpolitiker im Gesundheitsausschuss werden in nächster Zeit daran arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Brodesser

