Frage von Hans-Jürgen W. •

Ist der aktuelle Koalitionsvertrag rechtlich bindend?

Sehr geehrter Herr Brodesser,

Sie sind weiterhin ein vom Volk gewählter Abgeordneter.

Sie haben ein freies Mandat und Ihre Entscheidungen müssen daher im Interesse des Volkes , also der Mehrheit liegen. So ist die Demokratie.

Deshalb auch meine Frage: Ist der Koalitionsvertrag rechtlich bindend?

Wer hat diesen Vertrag ausgearbeitet ?

Müssen Sie sich an den Vertrag halten?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen W.

Portrait von Carsten Brodesser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

Wie Sie wissen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Die Adresse ist: carsten.brodesser@bundestag.de

Koalitionsverträge sind politische Absichtserklärungen der Regierungen, die darin die Punkte/Bereiche der Zusammenarbeit festhalten wollen. Es sind allerdings keine rechtsverbindlichen Verträge im engeren Sinne. Koalitionsverträge bilden die Richtlinien der Exekutive und sollen den Wählerinnen und Wählern transparent machen, was die Regierungen geplant haben. Ich selbst bin nicht Teil der Regierung, sondern des Parlaments.

Am Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU/CSU und SPD haben sehr viele Personen mitgewirkt. In den 16 Arbeitsgruppen, die nach den Sondierungen einen ersten Entwurf für einen Koalitionsvertrag erstellt haben, waren jeweils 16 Teilnehmer. Somit waren zu diesem Zeitpunkt 256 Politiker beteiligt. Mitarbeitende, die zugearbeitet haben, sind hierbei nicht berücksichtigt, da sie nicht direkt mitverhandelt haben. Danach wurde eine Ebene höher daran gearbeitet, die noch offenen Punkte zu klären. Hier waren 19 Personen beteiligt. Der Vertrag musste dann noch von den jeweiligen Parteien gebilligt werden. Bei der SPD gab es dazu eine Abstimmung der Mitglieder. Bei uns von der CDU einen kleinen Parteitag. 

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Brodesser

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Carsten Brodesser
CDU