Dr. Carsten Brodesser
Carsten Brodesser
CDU
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Carsten Brodesser von Hans-Jürgen W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brodesser,

bitte denken Sie auch an meine Frage hinsichtlich des Fraktionszwangs, die Sie noch nicht beantwortet hatten.

Nun geht es um die Landwirtschaft, die ja sehr stark an dem Willen des Finanzministers hängt.
Meine Frage geht in diese Richtung. Zur Zeit sind Fahrzeuge die ausschließlich in oder für Land und Forstwirtschaftlichtebetriebe im Sinne des Steuerrechts , von der Steuer befreit. Soweit sicherlich faktisch richtig, oder ?
Nun sollte das Deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz dahingehend geändert werden, um Fahrzeuge, die "zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen" eingesetzt werden, von der Kfz-Steuer zu befreien.
Ist das schon geschehen ?

Die andere Frage geht in die Richtung Griechenland: Es ist sicherlich bekannt, das griechische Reeder kaum Steuern zahlen. Ich habe nun gehört, das der Bundesrat beschlossen hatte, dass Reeder praktisch die gesamte von den Seeleuten gezahlte Lohnsteuer behalten dürfen. Arbeitgeber von Seeleuten auf deutsch geflaggten Schiffen dürfen bisher schon 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer behalten, wenn die Besatzung mehr als 183 Tage zusammenhängend angeheuert ist. Bis 2020 dürfen sie nun die gesamte Lohnsteuer einbehalten.
Stimmt das ?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

H. W.

Dr. Carsten Brodesser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

Eine Steuerbefreiung speziell für Fahrzeuge, die „zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen“ eingesetzt werden, ist nicht vorgesehen. Es gibt eine „allgemeine“ Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge (hier: land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge können von der Kfz-Steuer auf Antrag befreit werden).

Der Bundestag hat Anfang des Jahres beschlossen (der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang die Initiative gestartet), dass deutsche Reeder (deutsche Schiffsbeflaggung) befristet bis 2020 die gesamte Lohnsteuer der Seeleute einbehalten dürfen. Zuvor waren es lediglich 40% mit einer Mindestbeschäftigung über 183 Tage. Das wurde allerdings als zu wenig angesehen, um weitere Ausflaggungen (an andere europäische oder internationale Flaggen) zu verhindern. Mit Hilfe dieser Förderung sollte ein Instrument geschaffen werden, dass zur Sicherung von Beschäftigung unter deutscher Flagge und „seemännischem Know-how“ beiträgt. Insofern soll so die maritime Wirtschaft im Wettbewerb durch Steuererleichterungen gestärkt werden.
Diese Maßnahme wurde von den Bundesländern angestoßen (Argument: „Die maritime Wirtschaft ist eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Milliarden Euro erwirtschaftet.“) und wurde von den meisten Sachverständigen (Reederverband, aber auch Gewerkschaften und Steuerprüfungsgesellschaften) in der öffentlichen Anhörung (vom 11.1.2016,
https://www.bundestag.de/presse/hib/201601/-/401416 ) begrüßt.
Der Finanzausschuss hat dem Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition
zugestimmt ( https://www.bundestag.de/presse/hib/201601/-/401634 ).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Brodesser

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