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Carlos Kasper
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Frage von Hanne K. •

Wen wird der beschlossene Lastenausgleich betreffen?

Sehr geehrter Herr Kasper,

in einer vorherigen Antwort von Ihnen teilen Sie mit, dass es keinen Lastenausgleich geben wird. In der hannoverschen Zeitung lese ich heute, dass eine verschärfte Abgabenpflicht ab 01.01.2024 in Kraft tritt. Wen betrifft das? Außerdem finde ich im Internet unter: Gesetze im Internet: Gesetz über den Lastenausgleich, dass am 19 Juni 2020 geändert worden ist unter paragraph 3 ausgleichsabgaben Absatz 1:
Als Ausgleichsabgaben werden erhoben eine einmalige Vermögensabgabe (Paragraphen 16 bis 90, die leider nicht abgedruckt sind). Dabei ist es meines Erachtens unerheblich, wie diese Abgabe genannt wird ob Lastenausgleich oder Vermögensabgabe o.ä.. bitte teilen Sie doch mit, wie der aktuelle Stand ist und auf was diese Vermögensabgabe/lastenausgleich erhoben wird bzw was uns Bürger erwartet.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Frau K.,

Danke für Ihre Anfrage.

Ein Lastenausgleich im Sinne einer Vermögensabgabe ist von der Bundesregierung nicht vorgesehen.

Mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts wurde bereits 2019 das soziale Entschädigungsrecht reformiert. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem insgesamt über 50 Gesetze angepasst wurden. Ziel war es, viele bestehende Gesetze an das neue Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts anzupassen, darunter auch das Lastenausgleichsgesetz. Dies geschieht mit den Änderungen durch Artikel 21 im Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Das ist die ab 01.01.2024 geltende Änderung, welche von Ihnen angesprochen wurde.

Ziel des neuen Sozialen Entschädigungsrechts, welches in großen Teilen 2024 in Kraft treten wird, ist es, die Betroffenen von Gewalttaten, von Terroranschlägen, von sexueller oder psychischer Gewalt sowie deren Angehörigen, Nahestehenden und Hinterbliebenen schnell Hilfe, Entschädigungsleistungen sowie die erneute Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Verweise neu gesetzt werden.

Das originale Lastenausgleichsgesetz wurde im August 1952 beschlossen. Das Ziel war, deutsche Bürger, die infolge des Zweiten Weltkriegs große Vermögensverluste erlitten hatten, finanziell zu entschädigen und gleichzeitig den Wiederaufbau zu unterstützen. Dafür wurde eine Vermögensumverteilung beschlossen: Deutsche, die nach dem Krieg noch über ein hohes Sachvermögen verfügten, hatten eine Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 Prozent des berechneten Vermögenswertes zu zahlen. Betroffen davon waren vielfach Immobilienbesitzer:innen. Die Zahlung konnte auf 30 Jahre verteilt werden. Die Höhe der zu leistenden Zahlung orientierte sich an dem Wert der Immobilie von 1948. Seitdem erhöhten sich die Immobilienwerte in der Regel deutlich, wodurch die wirklich geleistete Abgabe weit unter den veranschlagten 50 Prozent lag.

Die von Ihnen angesprochene Änderung vom 19 Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), betrifft lediglich eine Anpassung, die in Folge der Umbenennung des Innenministeriums notwendig war. Konkret wurde das Wort „Innern“ durch die Worte „Innern, für Bau und Heimat" ersetzt.

Derzeit gibt es keine Pläne für eine Vermögensabgabe oder einen weiteren Lastenausgleich.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich und mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Carlos Kasper, MdB

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