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Carl-Philipp Sassenrath
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Frage von Thomas G. •

Wann werden die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vorgenommen?

Sehr geehrter Herr Sassenrath,

durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Thomas G.,

vielen Dank für Ihre Frage zu einem Problem, das seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 viele Wohnungseigentümer betrifft.

Sie beschreiben die Situation zutreffend: Seit der Reform richtet sich die Beschlussanfechtungsklage nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer einzeln, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ganzes. Das hat zur Folge, dass die anfallenden Prozesskosten grundsätzlich als Verwaltungskosten der Gemeinschaft gelten – und damit anteilig auf alle Eigentümer umgelegt werden können, also auch auf denjenigen, der die Klage erfolgreich geführt hat. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsfolge im Jahr 2024 ausdrücklich bestätigt.

Das Ergebnis kann im Einzelfall unbillig wirken: Wer erfolgreich einen rechtswidrigen Beschluss zu Fall bringt, trägt dennoch anteilig die Kosten des Verfahrens mit – obwohl er im Recht war.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass hier Korrekturbedarf besteht. Eine gesetzliche Klarstellung wäre grundsätzlich möglich – sie müsste aber sorgfältig in die Systematik des Wohnungseigentumsgesetzes eingefügt werden, um Wechselwirkungen mit anderen Regelungen zur Kostenverteilung zu vermeiden.

Zum aktuellen Stand: Es ist geplant, die WEG-Reform 2020 im Jahr 2027 einer Evaluation zu unterziehen. Dieses Verfahren bietet die geeignete Gelegenheit, auch die Frage der Kostenverteilung bei erfolgreichen Beschlussanfechtungsklagen zu prüfen und gegebenenfalls nachzuschärfen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Ihr Anliegen in diesem Rahmen Berücksichtigung findet.

Mit freundlichen Grüßen

Carl-Philipp Sassenrath

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