Guten Tag. Wie stehen Sie zur geplanten Reform des IFG? Werden Sie im Bundestag dafür oder dagegen stimmen? Freundliche Grüße Ulrich Weber
Sehr geehrter Ulrich W.,
im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes geeinigt (Seite 59), die einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung schafft.
Dem kommt die Bundesregierung mit dem im Koalitionsausschluss beschlossenen Programm für Aufschwung und Beschäftigung, auch als Reformpaket bekannt, nach. Unter Punkt 32 (Seite 11-12) erläutert die Bundesregierung den Reformbedarf des IFGs mit Blick auf die zunehmend komplexe Bedrohungslage. Die staatliche Resilienz muss gestärkt und besonders sensible Bereiche wie die Kritische Infrastruktur, die Spionageabwehr, die Terrorismusbekämpfung oder auch die wissenschaftliche Forschung besser geschützt werden. Diesem übergeordneten Ziel kann beispielsweise die vorgeschlagene Beschränkung des Auskunftsrechts auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse dienen, die die erwünschte Auskunft nicht durch andere Reglungen erreichen können. Um Angestellte vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen, könnten die Namen der Mitarbeitenden geschwärzt werden. Alle Reformvorschläge des IFGs werden folglich den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen und individuell sorgfältig geprüft.
Für mich ist klar: Neben der notwendigen staatlichen Resilienzsteigerung und dem besonderen Schutz sensibler Bereiche muss die Reform des IFGs die staatliche Transparenz wahren und an Verständlichkeit für Bürgerinnen und Bürger zugewinnen. An diesem Anspruch werde ich die weiteren Beratungen messen.
Mit freundlichen Grüßen
Carl-Philipp Sassenrath

