Frage an Caren Marks von Sebastian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Marks!
In Ihrer Antwort an Frau Orthoi schrieben Sie:
Zitat:"Auch das bayerische Verfassungsgericht hat eine entsprechende Klage abgewiesen."
Ist Ihnen bekannt, dass Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks ist?
Er und 8 weitere Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren Hauptamt zugleich Mitglieder des BY Verfassungsgerichtshofs.
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html
Wikipedia.de
Wie unbefangen kann ein Urteil in dieser Popularklage eigentlich überhaupt sein, wenn der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs
- gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks - und also
- faktisch Vertreter des Klagegegners,
- zudem aber auch noch Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist?

