Cansel Kiziltepe
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Frage von Christian B. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Christian B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Kiziltepe,

ich beziehe mich in meiner Frage auf Ihre Bundestagsrede vom 8.10.2020 zum Änderungsantrag der Linken und der Grünen bezüglich des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, der darauf abzielte, eine mögliche Verjährung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Fällen verhindern.
Wenn ich Sie richtig verstanden haben, unterstützen Sie dieses Ziel grundsätzlich. Jedoch war der Antrag aus Ihrer Sicht und auch der Mehrheit der SPD-Fraktion ungeeignet.
Ihrer Partei schwebt stattdessen eine Änderung der Strafprozessordnung vor, welche das Problem grundlegend lösen soll. Laut Ihrer Rede hat die Bundesregierung zugesagt, dass eine solche Änderung noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.

Meine Frage lautet also: Ist schon ein Datum in Aussicht, an dem der Gesetzesänderungsantrag von der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt wird?

Ich würde mich freuen, wenn Sie noch etwas zum aktuellen Stand des Arbeitsprozesses sagen können. Gibt es einen Ausschuss im Bundestag oder eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern der betreffenden Ministerien, welche sich damit beschäftigen?
Eventuell können Sie mir ja auch etwas dazu sagen, um welche Paragraphen der StPO es gehen wird.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Christian Bensler

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Änderung der Strafprozessordnung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes bereits im Dezember 2020 beschlossen. Dort wurde der Ansatz verwendet, den das Bundesjustizministerium im Oktober vorgeschlagen hat. Die Gesetzesänderung wurde im
Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in das Gesetz eingefügt. Dies können Sie im Bericht des Finanzausschusses an das Plenum des Deutschen Bundestages nachvollziehen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925160.pdf

Der Verlauf des förmlichen Verfahrens können sie hier nachvollziehen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2665/266527.html

Es bestand unter den Parteien große Einigkeit, diesen Missstand aus der alten Gesetzgebung zu beheben. Wir müssen sicherstellen, dass die Cum-Ex Steuerräuber sich nicht mit ihrer Beute in Sicherheit wiegen können.

Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe, MdB