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Canan Bayram
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Frage von Sandro D. •

Frage an Canan Bayram von Sandro D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bayram,

Am 27. August 2017 haben Sie an einer Demonstration für die inzwischen verbotene, linksextremistische, Plattform "linksunten.indymedia" teilgenommen. Auf dieser Plattform wurde u. a. immer wieder zu Gewalt aufgerufen.

Darüber hinaus, haben Sie im Deutschen Bundestag einmal eine Fahne der Antifa gezeigt und an Demonstrationen linksradikaler Hausbesetzer teilgenommen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/wie-linksextrem-darf-eine-gruene-kandidatin-fuer-den-bundestag-sein

Daher würde ich gerne wissen, warum sie an Demonstrationen teilnehmen, auf denen auch gewaltbereite Linksextremisten anzutreffen sind.

Zudem würde mich interessieren ob Sie sich vom Linksextremismus allgemein sowie auch von anderen Arten des Extremismus distanzieren?

Freundliche Grüße
S. Dosabix

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Antwort von
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Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre Frage.

An der Demonstration für Indymedia habe ich aus Gründen des Rechtsstaats teilgenommen.

Dass das Bundesinnenministerium linksunten.indymedia.org im August 2017 als Teil eines mutmaßlichen Vereins verboten hat, der strafbare Zwecke verfolge und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, finde ich falsch.
Wie Reporter ohne Grenzen kritisiere ich, dass das Ministerium das Vereinsrecht angewendet hat, um die Pressefreiheit zu umgehen. Denn das Verbot durfte meiner Meinung nach nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden. Der Betrieb einer Internetplattform unterliegt zu Recht den Bestimmungen des Telemedienrechts, das auch die Presse- und Meinungsfreiheit beachtet.

Gleichzeitig wurde das Verbot seitens des Bundesinnenministeriums nicht mit Vereinsaktivitäten, sondern nur mit Beiträgen auf der Plattform begründet. Das halte ich für rechtsstaatlich bedenklich und für eine Umgehung des Grundrechtsschutzes.
Zudem war das Verbot aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Die rechtsstaatlichen Mittel (Selbstregulierung, Strafrecht) wurden vor dem Verbot nicht ausgeschöpft. Eine Gelegenheit zur Stellungnahme wurde dem Verein/den Plattformbetreibern vor dem Verbot nie gegeben.
Auch bei der späteren Klage einzelner Vereinsmitglieder gegen das Verbot gab es keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Verbot oder der Umgehung der rechtsstaatlichen Mittel, da die Prüfung darauf beschränkt wurde, ob die Kläger klagebefugt waren. Ich halte daher weiter daran fest, dass das Verbot rechtsstaatlich zweifelhaft war.

Bilder von Abzeichen der Antifa habe ich im Rahmen meiner Rede zum von der AfD geforderten Antifa-Verbot hochgehalten. Gerne können Sie sich meine Rede dazu ansehen. Darin erkläre ich sehr verständlich, warum es nicht „die Antifa“ gibt und warum jeder Mensch Antifaschist sein sollte: https://www.youtube.com/watch?v=UD9vCzWYnXY

Mit freundlichen Grüßen

Canan Bayram

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