(...) Bezüglich der Funktionszulagen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21.07.2000 eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Fraktionszulagen für verfassungswidrig erklärt. Fraktionszulagen, die aus den Etats der jeweiligen Fraktionen für herausgehobene Fraktionsfunktionen gezahlt werden, hat das Gericht indes nicht beanstandet. (...)
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