(...) In der Staatspraxis von Bund und Ländern werden Zulagen an Abgeordnete in besonderen Funktionen, z.B. Fraktionsvorsitzende oder parlamentarischen Geschäftsführer*innen gewährt, sogenannte Funktionszulagen. Diese Funktionen sind Teil des Abgeordnetenmandats, sind miteinander verbunden und nicht getrennt vom Mandat. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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