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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Melanie B. •

Frage an Britta Haßelmann von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Eur kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder/Enkel und die Bundesländer an den Küsten, welche lt. wissenschaftlicher Studien stark vom Meeresspiegelanstieg betroffen ist, wenn wir nicht berherzt umsteuern. Oder an die Dürre in vielen Bundesländern.
Wenn Sie für diese Vorlage stimmen, wird Sie das die Wählerstimmen einer ganzen Generation kosten und an Ihnen haften wie Hartz-IV an der SPD. Es gibt inzwischen Alternativen (Klimaliste, Radikal Klima) und immer noch die Linke.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Melanie Bergmann,
wir haben dem bereits beschlossenen Kohleausstiegsgesetz nicht zugestimmt. Union und SPD sind leider von den Empfehlungen der Kohlekommission erheblich abgewichen und haben somit mit dem Gesetz den breit getragenen Kompromiss verlassen. Der so beschlossene Kohleausstieg trägt damit zu wenig zum Klimaschutz bei und reicht nicht für die Verpflichtungen des Pariser Klimavertrags. Für den Klimaschutz ist es notwendig, dass vor allem die Stilllegungen der besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke früher und kontinuierlich stattfinden und nicht erst Ende der 2020er Jahre und 2038, wie im Gesetz überwiegend vorgesehen. Unsere Kritik haben wir sowohl in der Debatte des Bundestages als auch in unserem Entschließungsantrag zu dem von uns abgelehnten Kohleausstiegsgesetz deutlich gemacht.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, eine Vereinbarung zwischen den Braunkohlekraftwerksbetreibern und der Bundesregierung in der zusätzlich zum Gesetz die Stilllegungen und Entschädigungen festgehalten werden, ist für die Steuerzahler*innen zu teuer und zudem juristisch umstritten. Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber müssen transparent und regelbasiert erfolgen. Sie können in nicht gezahlt werden, wenn die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war. Wir fordern dafür eine transparentere, ordnungsrechtliche Lösung. Außerdem bleibt es insgesamt unklar, auf welcher Basis die Bundesregierung zu den entsprechenden Entschädigungssummen gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann

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