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Brigitte Zypries
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Frage von Dieter P. •

Frage an Brigitte Zypries von Dieter P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Justizministerin,
Sie wissen, daß Deutschland in der Präambel der UNO-Verfassung von 1945 (noch immer !) als Feindstaat bezeichnet wird. Die Aktivität Ihrer Regierung um einen Sitz im Sicherheitsrat war sicher schon deshalb verfehlt.
Unsere Republik ist aber einer der größten Geldgeber dieser UNO. Was hält Sie eigentlich davon ab, der UNO mitzuteilen, daß Deutschland Ende 2005 seine Zahlungen einstellt, wenn nicht bis dahin diese diskriminierende Einstufung gestrichen wird ? (Die USA sind aus geringeren Anlässen schon mehrmals ihre Zahlungen schuldig geblieben.)

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Antwort von
SPD

Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog. Feindstaaten (D, Japan, Bulgarien, Finnland Italien, Rumänien, Ungarn) durften präventive Zwangsmaßnahmen gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik ergriffen werden. Allerdings handelte es sich dabei, wie aus der Überschrift des Kapitels XVII der Charta hervorgeht, um Übergangsbestimmungen.

Aus dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller VN-Mitglieder, der nach Art. 2 der Charta konstitutiv für die VN ist, wird heute einhellig gefolgert, dass mit dem Beitritt zu den VN (den alle genannten Staaten vollzogen haben) die Feindstaatenklausel obsolet geworden ist. Die Regelungen haben nur noch rechtshistorische Bedeutung. Außerdem hat die Generalversammlung in der Resolution 50/52 vom 11. Dezember 1995 beschlossen, die Klausel im Rahmen einer künftigen umfassenden Reform der Charta abzuschaffen. Es ist also völlig klar und völkerrechtlich eindeutig, dass die Klauseln keinerlei Funktion mehr haben.

Deshalb kommen andere Maßnahmen auch nicht in Betracht.