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Brigitte Zypries
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Frage von Karlheinz K. •

Frage an Brigitte Zypries von Karlheinz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geeehrte Frau Zypries,

Warum bekommen Ärzte wenn sie Fehler begehen in diesen Genuss diesen ominösen Pharpgrahen 152 StPO ?, der diese Leute vor einer Srafverfolgung schützt. Ist dieser § 152 nur für eine bestimmte Klientel?? Siehe Dr. Kohl um nur einen zu nennen. http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1209161.html
Jeder Autofahrer wird aber sofort vom Staatsanwalt angezeigt (Selbsterfahrung) wegen Körperverletzung wenn er aus Unachtsamkeit einen Auffahrunfall verursacht. Wenn ein Arzt ohne Aufklärung fast 2Jahrzehnte eine Hypnotikum verschreibt und der Patient in eine Abhängigkeit gerät kann man nicht mehr von einer Unachtsamkeit sprechen. Er ist doch ein Fachmann der weiß was er machen darf
und was nicht. Dass diese Überlassung jedoch einen Straftatbestand darstellt dazu braucht man jedoch kein Fachmann zu sein.
Die Staatsanwälte sehen dies als weisungsbefungte Beamte jedoch anders. Bei diesen netten Herren im weissen Federkleid (Die Pharmaindustrie lässt ihre Schäfchen nicht im Stich oder anderer Porminenz Wer denkt Staatsanwälte seine eigenständige Ermittler der irrt. Sehen sie bitte dazu. http://www.beschwerdezentrum.de/_aktuell/2002kw08.htm
http://www.patienten-verband.de/staat_als_besatzungsmacht.htm
Der Staatsanwalt antwortete mir auf ein Schreiben in dem er mir bestätigte dass er nicht behauptet hat dass der Arzt sich richtig verhalten hat. Warum handelt er dann aber nicht genauso wie er es bei dem Autofahrer machen würde?? Ich wäre ihnen sehr verbunden wenn sie mir diese Frage in verständlicher Form erklären könnten. Denn diese Unterschiede kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Karg Karlheinz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karg,

nach § 152 der Strafprozeßordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt.

Die Staatsanwaltschaften sind Behörden der Bundesländer. Als Bundesministerin der Justiz steht mir daher kein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften zu. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu dem von Ihnen geschilderten Fall nicht äußern kann, zumal ich keine Kenntnis der genauen Umstände habe. Ich kann Ihnen nur raten, sich an das zuständige Landesjustizministerium Ihres Bundeslandes zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries