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Frage von Nils S. •

Frage an Brigitte Zypries von Nils S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zypries,

warum werden Betreiber des "sozialen Wohnungbaus" nicht verpflichtet die Nebenkosten auf ein minimum zu reduzieren?
Warum sollen die steuerzahlenden Bürger marode Altbauten, die als Sozialwohnungen dienen, finanzieren?

Wann wird es merkbare Entlastungen für diejenigen geben, die ohne Staatshilfen, ihr Leben finanzieren?

Wann wird die Pendlerpauschale an die Benzinpreisverdoppelung angepasst?

Warum werden Erwerbstätige vor Gericht benachteiligt, denn Erwerbslose bekommen Gerichtskostenbeihilfe um weitere Forderungen einzuklagen, der Erwerbstätige muss Klagen gegen ungerechte Besteuerungen selber zahlen?

Wann wird unter "sozial" die Förderung der Erwerbstätigen gestützt?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Nils Schneider

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1)

Viele Wohnungsbaugesellschaften, die Wohnungen im sozialen Wohnungsbau vorhalten, sind im Moment dabei, diese energetisch zu sanieren. Der Nachteil für die Bewohnerinnen und Bewohner liegt darin, dass sich dann die Mietpreise zum Teil sehr deutlich erhöhen. Deshalb sind viele Bewohnerinnen und Bewohner ihrerseits dagegen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Zu 2)

Entlastungen für Bundesbürger, die ein normales Erwerbseinkommen haben, werden über die Steuer geregelt. Diese berücksichtigt zum Beispiel die Tatsache das Verheiratetseins, die Anzahl der Kinder oder besondere Belastungen wie Pflege von Angehörigen oder eigene erhebliche Krankheit.

Zu 3)

Die Frage der Pendlerpauschale ist derzeit in der politischen Diskussion und ich kann Ihnen leider nicht sagen, wann die Bundesregierung eine Entscheidung fällen wird.

Zu 4)

Das System der Prozesskostenbeihilfe ist sozial gestaffelt: Nur derjenige, der sozial bedürftig ist, kann Prozesskostenhilfe erhalten. Das gilt auch für diejenigen Erwerbstätigen, die unter der im Gesetz festgelegten Grenze liegen.

Ihre letzte Frage verstehe ich leider nicht und kann sie deshalb auch nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries