Frage an Brigitte Zypries von Josef S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
der Gesetzgeber sieht bei Rechtsbeugung durch einen Richter oder Staatsanwalt laut Wikipedia 1 - 5 Jahre Haft vor. Bei Prozeßbetrug, Parteiverrat, Falschgutachten, Begünstigung, Strafvereitelung vermutlich ähnliches.
Bei wem kann ich Anzeige erstatten, wenn weder die Polizei noch das Bundesverfassungsgericht reagieren ?
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger

Sehr geehrter Herr Schwannberger,
sie können entweder bei einer Polizeidienststelle Anzeige erstatten oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries