Brigitte Hayn
CDU
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Frage von Reinhard W. •

Frage an Brigitte Hayn von Reinhard W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Hayn,

der Rechnungshof wirft unserer Landesregierung vor, durch Rechtsbruch Millionen an Euro nicht eingenommen zu haben. In diesem Zusammenhang wird dabei auf Vorgänge bei der Errichtung von Windrädern verwiesen.

Was geschieht nun? Wer verklagt die Verantwortlichen und zieht diese zur Rechenschaft.
Bei jedem Verkehrsverstoß werde ich als Bürger zu Kasse gebeten. Woran ist zu erkennen, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind?
Das Nichteinholen dem Land zustehender Gelder ist für mich das gleiche wie Veruntreuung!

Ihrer konkreten Antwort zu meiner Frage sehe ich mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Wanzek

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wanzek,

die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz teilt die Feststellung des Landesrechnungshofes, dass das Bundesnaturschutzgesetz in unserem Land bis 2015 nicht rechtskonform umgesetzt wurde.

Um den dadurch entstandenen Schaden für das Land noch genauer feststellen zu können, hat meine Fraktion bereits am 12. Januar für die nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses einen Berichtsantrag gestellt zu den "Finanziellen Folgen des rechtswidrigen Umgangs mit Ersatzzahlungen zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur für den Landeshaushalt".

Gefragt wird bei dieser Gelegenheit beispielsweise

- Welche weiteren Vorgänge wie die vom Rechnungshof bemängelten Praktiken sind der Landesregierung für den Kompetenzbereich der 24 vom Rechnungshof nicht geprüften Verwaltungen bekannt?

- Welcher zusätzliche finanzielle Schaden ist dem Land daraus entstanden?

- Welche Institutionen oder privaten Firmen waren über die in der Presse genannten hinaus durch die zu geringen oder ganz ausgebliebenen Zahlungen oder die Vereinnahmung durch die Kommunen begünstigt?

- Welche Standorte von Windkraftanlagen, die sich in welchem Besitz befinden oder befanden, wurden begünstigt?

- In welcher Weise hat sich die Landesregierung in Wahrnehmung ihrer Rechtsaufsicht oder Fachaufsicht in diesen Fällen verhalten?

- Wie erklärt sich die Landesregierung, dass es zu dem bemängelten Fehlverhalten insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen gekommen ist?

- Was unternimmt die Landesregierung, um die unterbliebenen Zahlungen nachträglich einzufordern?

Die weiteren Schritte meiner Fraktion sind unmittelbar von den Antworten der Landesregierung abhängig. Ich bin mir sicher, auch die Medien werden am Ball bleiben.

Sie können übrigens auf der Website des Landtages (www.landtag.rlp.de) regelmäßig Termine und Tagesordnungen für Ausschuss- und Plenarsitzungen finden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Hayn MdL