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Björn Thümler
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Frage von Rudolf D. •

Frage an Björn Thümler von Rudolf D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1. Warum werden keine Umweltverträglichkeitsprüfungen in sog. unkoventionellen Lagerstätten durchgeführt. Betr.: Erdgasförderstääte inSolingen bei Rotenburg.

2. Ist es erwiesen, dass Exxon in großen Tiefen Quecksilber einbringt, um Rückschlüsse auf Erdgasvorkommen schliessen zu können? Welche Auswirkungen ergeben sich dadurch auf die Qualität des Grundwassers in der Umgebung.

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Werde in Kürze auf die Fragen eingehen und eine Antwort übermitteln.

VG
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Sehr geehrter Herr Doblin,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.: Die Notwendigkeit zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ergibt sich für bergbauliche Vorhaben aus den vom Bundesgesetzgeber in der UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, vom 13.07.1990 BGBl. I S 1420) definierten Kriterien. Danach müssen für Tiefbohrungen, die der Gewinnung von mehr als 500.000 m³ Erdgas pro Tag dienen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber die zugrundeliegenden Vorgaben der europäischen Union (97/11/EG) 1:1 umgesetzt. Dies bedeutet, dass in Niedersachsen – sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt werden – Umweltverträglichkeitsprüfungen auch für Tiefbohrungen durchgeführt werden, wobei nicht zwischen konventionellen und unkonventionellen Erdgasvorkommen unterschieden wird. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Bohrungen zur Suche und zur Gewinnung von Erdgas, da der europäische und der nationale Gesetzgeber – auf der Grundlage der Erfahrungen aus solchen Projekten – nachteilige Umweltauswirkungen nur von den oberirdischen Gewinnungsanlagen erwartet.

Im Regelfall ist bei der Suche nach Erdgasvorkommen nicht bekannt, ob Erdgas tatsächlich vorhanden ist bzw. ob bei einer späteren Gewinnung die in der UVP-V-Bergbau definierten Schwellenwerte erreicht werden, sodass in solchen Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich nicht vorgesehen ist. Auch Gewinnungsbohrungen erreichen nicht immer den Schwellenwert von 500.000 m³ pro Tag, nach dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch ist. Um mögliche Zeitverzögerungen bei der späteren Genehmigung der Gewinnungsanlagen zu vermeiden, führen einige niedersächsische Unternehmen allerdings auch bei Bohrungen zur Suche nach Erdgasvorkommen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch.

Zu. 2.: Das in Niedersachsen geförderte Erdgas ist ein Gasgemisch, dessen chemische Zusammensetzung je nach Lagerstätte erheblich schwankt. So kann dieses Erdgas neben Methan unter anderem Propan, Butan, Stickstoff, Kohlendioxid, Schwefel, Wasserdampf und auch Quecksilber enthalten. Fällt Quecksilber an, so ist dieses also natürlichen Ursprungs. Zur Gewährleistung der festgelegten Verkaufsspezifikationen ist häufig eine Reinigung des geförderten Erdgases erforderlich, bei der auch Quecksilbers aus dem Erdgasstrom entfernt wird. Dieses Quecksilber (z.B. anhaftend an Aktivkohle, Reinigungsrückstände) wird einer geordneten Entsorgung zugeführt.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen verwendet ExxonMobil kein Quecksilber im tiefen Untergrund, um damit Erdgasvorkommen zu erkunden oder zu analysieren.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben. Bei Nachfragen wende Sie sich bitte direkt an mein Büro in Hannover.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Thümler

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