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Birgit Schnieber-Jastram
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Frage von Wasilios K. •

Frage an Birgit Schnieber-Jastram von Wasilios K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Die Europaische Schule ist die zustaendige Schule fur Mitarbeiter der Europaischen Union. Viele diese Mitarbeiter haben behinderte Kinder und diese mussen so wie andere auch auf die Europaische Schule gehen, weil sie nur ihre Heimatsprache in das neue Land (Arbeitsplatz der Eltern) mitnehmen.

Die Europaische Schule lehnt grundsatzlich bestimmte Behinderungsarten ab (zB Lernbehinderungen), sodass die Mitarbeiter mit behinderten Kindern ihre Arbeitsstelle bei den Institutionen wieder aufgeben muessen, denn es gibt an den EU Standorten auch keine Alternativen in den jeweiligen Heimatsprachen.

Was wollen Sie gegen die Benachteiligung dieser Mitarbeiter bei den Institutionen, die behinderte Kinder haben, tuen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Katsioulis,

trotz ihres Namens sind die “Europäischen Schulen” keine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften, sondern ein eigenständiges Völkerrechtssubjekt.

Das Europäische Parlament hat deshalb keinen Einfluss auf die innere Verfassung der Europäischen Schulen. Um hier etwas zu erreichen, sollten Sie sich an die Kommission wenden, die einen Sitz im Verwaltungsgremium dieser Schulen hat.

Da ich noch nicht im Parlament sitze, habe ich in dieser Sache leider noch keine anderen Einflussmöglichkeiten bzw. Kontaktadressen, die ich Ihnen nennen könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Schnieber-Jastram