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SPD-Parteivorstand/Susie Knoll
(...) Vor diesem Hintergrund sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine generelle Impfplicht als nicht zu rechtfertigen an. Jedoch sieht der vorgelegte Gesetzesentwurf keine generelle Impfpflicht vor, sondern eine partielle Impfplicht für Risikogruppen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen. Dies betrifft vorrangig Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden, also insbesondere in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen, sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie in bestimmten Formen der Kindertagespflege. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine generelle Impfplicht als nicht zu rechtfertigen an. Jedoch sieht der vorgelegte Gesetzesentwurf keine generelle Impfpflicht vor, sondern eine partielle Impfplicht für Risikogruppen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen. Dies betrifft vorrangig Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden, also insbesondere in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen, sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie in bestimmten Formen der Kindertagespflege. (...)