Frage von Frank M. • 16.03.2023
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SPD
• 17.03.2023

Auf Ihre Frage, ob Eigentümer ab 2024 auf Gasheizungen verzichten müssen, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Nein!

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SPD
• 14.03.2023

Da Sie und Ihr Mann die Pauschale beide doppelt erhalten haben, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie selbstständig den Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch darüber hinaus etwas Ihrerseits zu tun ist.

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SPD
• 03.03.2023

Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist.

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SPD
• 02.03.2023

Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung.

Frage von Dirk B. • 06.02.2023
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SPD
• 07.02.2023

Mit der gemeinsamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Ehepaar für das Jahr 2022 prüft das Finanzamt automatisch den Anspruch auf die Energiepreispauschale für jeden Ehepartner und verrechnet dies entsprechend.

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SPD
• 07.02.2023

Fakt ist: Jede(r) Angestellte(r), die/der sich in einem AKTIVEN Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, erhielt die 300 Euro Energiepauschale im Herbst automatisch vom Arbeitgeber.

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