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Bernward Müller
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Frage von Clemens B. •

Frage an Bernward Müller von Clemens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

Während die Reallöhne der Arbeitnehmer in Deutschland seit Jahren sinken, hat sich der Bundestag in den nächsten beiden Jahren zwei kräftige Diätenerhöhungen genehmigt - 2008 einen Anstieg um 330 Euro und im Jahr darauf noch einmal eine Erhöhung um 329 Euro.
Bei dem bisherigen Gehalt eines Abgeordneten von 7000 Euros sind das rund 10% mehr.

Ich habe zwar gesehen, das Sie sich bei der Abstimmung nicht beteiligt haben, aber das Geld werden Sie trotzdem erhalten. Wie gedenken Sie die Erhöhung ihrer Diäten zu verwenden - zum Beispiel für soziale Zwecke spenden - und spenden Sie bereits Teile ihres bisherigen Salärs?

Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Beck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie nun doch einige Wochen auf eine Antwort warten mussten. Das heißt nicht, dass ich Ihre Frage nicht ernst nehme oder mich vor einer Antwort "drücken" möchte. Aus der Art Ihrer Frage und deren Formulierung entnehme ich, dass Ihnen einige Informationen zu diesem Thema fehlen, die in der Medienberichterstattung häufig allzu verkürzt und unverständlich wiedergegeben werden. Daher möchte ich Ihnen etwas ausführlicher antworten - auch im Blick darauf, dass die Antwort auf Ihre Frage evtl. andere Leser ebenfalls interessiert. Zunächst möchte ich klarstellen, dass es sich bei den sog. "Diäten" nicht um ein "Gehalt" handelt, sondern um eine Entschädigung.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % einhergeht. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Ich hoffe, Sie mögen mir nachsehen, wenn ich auch eingedenk meiner Verantwortung gegen über den Bürgerinnen und Bürgern, über die Verwendung der Entschädigung keine detaillierte Auskunft gebe. Ich denke dies zu verlangen, war auch nicht Ihre Absicht. Tatsächlich verwende ich einen Teil der Entschädigung regelmäßig für Spenden an Vereine und andere Empfänger in meinem Wahlkreis.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes und frohes Jahr 2008!

Ihr

Bernward Müller