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Bernward Müller
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Frage von Peter L. •

Frage an Bernward Müller von Peter L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Müller!

Welche Chancen sehen Sie als derzeitig zuständiger Minister für einen Schulversuch zur stärkeren Verzahnung / Zusammenarbeit und somit Nutzung personeller und materieller Ressourcen einer Regelschule und eines Gymnasiums am Schulstandort Neudietendorf, einem Schulstandort am Rande von 3 Schulträgern? Welche Möglichkeiten bestehen juristisch bei vertraglichen Vereinbarungen zwischen verschiedenen Schulträgern, hier Landkreise Gotha, Ilmkreis und Landeshauptstadt Erfurt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leuteritz,

Sie stellen eine sehr differenzierte Frage zur Schulnetzplanung, die mehr an den Kultusminister als an den Wahlkreiskandidaten Jena II gerichtet ist. Dennoch will ich Sie Ihnen gerne beantworten.

Derartige Schulnetzfragen muss man immer mit Blick auf das Schulgesetz und anhand pädagogischer, materieller sowie personeller Indikatoren betrachten. Denn bestehende Schulen zu erhalten ist für das jeweilige Territorium nicht nur auf Grund der geografischen Nähe von Wohnort und Schule bedeutsam, sondern kann, langfristig betrachtet, erheblichen Einfluss auf die demografische und wirtschaftliche Struktur einer ganzen Region nehmen.

Andererseits geht allerorts die Angst vor sinkenden Schülerzahlen um - und damit eine Einschränkung von wohnortnaher Angebotsvielfalt und Wahlmöglichkeiten für die Schüler sowie erhöhten Personal- und Unterhaltskosten für die Schulträger. Die Angebotsvielfalt im gegliederten Thüringer Schulsystem ist unsere Stärke und dafür steht die CDU-Regierung. Wir sagen ja zum gemeinsamen Lernen und zum gemeinsamen Unterricht in einem differenzierten Schulsystem, erteilen aber der Einheitsschule und der Abschaffung des Gymnasiums eine klare Absage! Unser Ziel ist es, trotz sinkender Schülerzahlen weiterhin wohnortnahen Schulbesuch zu ermöglichen.

Sehr geehrter Herr Leuteritz,

Ihre Frage nach einer möglichen Verzahnung oder Zusammenarbeit von Regelschule und Gymnasium wird durch das Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 4 Abs. (1) beantwortet: "...bei Bedarf kann eine Gesamtschule errichtet werden, wenn daneben das Angebot an allgemeinbildenden Schulen im gegliederten Schulsystem gewährleistet ist. ...". Die Errichtung einer Gesamtschule in Neudietendorf würde die Übernahme der Schüler, Lehrer und Gebäude der bestehenden Regelschule und des bestehenden Gymnasiums bedeuten. Das würde den Zugang der Schüler des Schulbezirkes zu allgemeinbildenden Schulen im gegliederten Schulsystem allerdings erheblich einschränken. Die gesetzlich verankerte Angebotsvielfalt würde nicht verbessert, da sich grundlegende Bedingungen, wie beispielsweise die Schülerzahlen in den einzelnen Schulformen, nicht veränderten. Hypothetisch weitergedacht käme das Problem einer Wanderung von Schülern hinzu. Die unvermeidliche Öffnung einer Gesamtschule für die gesamte Region würde zu Wanderungseffekten führen, die andere Schulen der Region beträfe. Damit würden natürlich auch die Kosten für die Schulträger (Unterhalts- und Fahrtkosten beispielsweise) deutlich ansteigen. Mehrere Schulen sind also für die Angebots- und Auswahlvielfalt sowie für die Region um Neudietendorf die bessere Wahl.

Juristisch besteht die Möglichkeit der Schulträger zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen (siehe ThürSchulG § 13 Abs. (2), (3)).

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben.

Beste Grüße!

Bernward Müller