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Bernhard Kaster
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Frage von Stefan K. •

Frage an Bernhard Kaster von Stefan K. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Kaster,

Sie treten persoenlich als Sponsor von ueber hundert Lobbyisten im Bundestag auf, u.a. 5 Personen von Volkswagen, 7 Airbus, 6 Bayer, und vielen, vielen mehr. Die gesamte Liste ist hier einsehbar:

http://www.tagesspiegel.de/downloads/12651316/3/gesamtliste-pgf_18-wp-20-11-15.pdf

- Wie ist es mit Ihrem demokratischen Auftrag vertretbar, als persoenlicher Sponsor hunderter Lobbyisten aufzutreten?

- Wie koennen Sie die Interessen Ihrer Waehler z.B. bzgl. des VW Betrugs vertreten, wenn sie gleichzeitig als Sponsor von gleich 5 VW Mitarbeitern auftreten?

- Um den Vorwurf der Korruption zu entkraeften: Koennen Sie eine Liste von Besuchsterminen und besprochenen Themem veroeffentlichen?

Mit freundlichen Gruessen,

S. Kenner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kenner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Sicherheitsbeauftragten der im Bundestag vertretenen Fraktionen - ich bin der Sicherheitsbeauftrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - wurden in der Vergangenheit für die Ausstellung eines Hausausweises immer dann beteiligt, wenn ein solcher Hausausweis nicht über die sogenannte Verbändeliste des Bundestages ausgegeben werden konnte. Wie es der Name schon vermuten lässt, können sich in diese Liste nur Verbände aufnehmen lassen: Von der Naturschutzorganisation bis zum Industrieverband. Diese Hausausweise sind nur für ein Jahr gültig (vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres).

Keine Möglichkeit auf einen solchen Hausausweis über die Verbändeliste hatten beispielsweise die Mitarbeiter der Parteien, Stiftungen, der Kirche oder Unternehmen, also zum Beispiel auch nicht die ehemaligen Staatsunternehmen wie die Deutsche Post, die Deutsche Telekom oder die Deutsche Bahn. Die Mitwirkung der Fraktionen an dem Genehmigungsverfahren wurde als parlamentarisch angesehen und bestand in der Abgabe eines Votums zu möglichen Bedenken hinsichtlich des jeweiligen Antragstellers.

Zwischenzeitlich wurde das Verfahren zur Ausstellung eines Hausausweises geändert. Hausausweise können künftig direkt bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages beantragt werden, der Schritt über die Fraktionen ist daher nicht mehr erforderlich. Informationen zu diesem neuen Verfahren finden Sie unter https://www.bundestag.de/blob/409838/b1b7767b2ec708e4f26b55870329a71c/merkblatt-data.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Kaster MdB