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Bernhard Daldrup
SPD
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Frage von Martin P. •

Im Wahlprogramm 2021 der SPD stand: "Mietwucher werden wir wirksam unterbinden." Der Bundesrat hat einen Entwurf erarbeitet, wie das gehen kann. Warum weigert sich die Ampel, diesen zu verabschieden?

Sehr geehrter Herr Daldrup,
die SPD hat in ihrem Bundestagswahlprogramm 2021 versprochen: "Mietwucher werden wir wirksam unterbinden." (S. 37). Aktuell ist es für MieterInnen sehr schwer gegen Mietwucher vorzugehen. Der Bundesrat hat dieses Problem erkannt und bereits im Februar 2022 einen Gesetzentwurf an den Bundestag überstellt, der darauf abzielt, dass sich Mieter effektiver gegen Mietwucher gemäß § 5 WiStG ("Mietpreisüberhöhung") wehren können (Bundesrat Drucksache 849/21). Obwohl SPD und Grüne im Wahlkampf versprochen haben, Mietwucher zu unterbinden, ist dieser Entwurf jedoch bis heute nicht verabschiedet worden. Wieso nicht? Selbst wenn die FDP dagegen ist, muss es für Grüne und SPD doch möglich sein, sich bei so einem wichtigen Punkt durchzusetzen.
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Martin P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

gerne antworte ich auf Ihre Anfrage.

Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass bezahlbare Mieten essentiell für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sind. Bereits in der 19. Wahlperiode haben wir Vorschläge unterbreitet, wie Mietwucher wirksam unterbunden werden kann.

Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Miete die üblichen Mieten vergleichbarer Wohnungen um mehr als 20 Prozent übersteigt. Die Ordnungswidrigkeit kann derzeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die SPD-Fraktion hat eine Erhöhung auf 100.000 Euro vorgeschlagen. In seiner gegenwärtigen Formulierung findet die Norm allerdings keine Anwendung mehr. Um Mietwucher wirksam zu unterbinden, ist die Sanktionsmöglichkeit praxistauglich auszugestalten. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen soll verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch, den Regelungsgegenstand in das Zivilrecht zu überführen und effektivere Folgeregelungen zu treffen. Die überhöhte Miete sollte unwirksam sein, stattdessen die ortsübliche Vergleichsmiete gelten und die in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückerstattet werden.

Leider war in der Koalition mit der lobbygetriebenen Unionsfraktion die Unterbindung der Mietwucher nicht umsetzbar.

Unser Ziel in der 20. Wahlperiode ist es weiterhin, dass alle Menschen in diesem Land gut, bezahlbar und sicher leben können. Jetzt ist notwendig, dass die bereits in Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten Konzepte zur Bekämpfung von Mietwucher umgesetzt werden. Wie Sie wissen, liegt die Zuständigkeit für die Mietenpolitik im Justizministerium. Wir drängen sehr darauf, die Gesetzgebung zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern umzusetzen. Eine Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist dringend notwendig. Sie ist ein sozialdemokratisches Kernanliegen und eine Frage sozialer Gerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Daldrup

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