Bernd Rützel
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 25.01.2023

Grundsätzlich ist es so, dass es in Deutschland kein einheitliches Beamtenrecht gibt. Aufgrund der föderativen Struktur Deutschlands regeln die Länder ihr Beamtenrecht einschließlich der Bezahlung ihrer Bediensteten und der Sicherung in Krankheits- und Pflegefällen in eigener Zuständigkeit.

Bernd Rützel
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 10.01.2023

Ich halte es für sozial vertretbar, wenn in diesen Fällen erwachsene Kinder mit einem sehr guten Einkommen einen Teil der vom Sozialamt übernommenen Pflegekosten für ihre eigenen Eltern tragen. Das setzt übrigens immer voraus, dass das jeweilige Elternteil keine schwere Verfehlungen gegen das erwachsene Kind begangen hat.

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