Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Karin P. •

Hallo, wollte nachfragen, ob die Inflationszulage inzwischen ausbezahlt wurde?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Hintergrund der Inflationsausgleichsprämie ist eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften, die anschließend in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Die Freistellung des Zuschlags von Steuern und Abgaben ist Teil des Dritten Entlastungspakets. Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfreien Zuschlag zahlen – also brutto gleich netto. Dazu haben in den meisten Fällen die Tarifpartner einen entsprechenden Abschluss getroffen. Darin werden sowohl die Höhe als auch die Auszahlungszeiträume bestimmt.

Für den öffentlichen Dienst wurde sich beispielsweise in den Tarifverhandlungen auf eine schrittweise Auszahlung geeinigt. Die erste Auszahlung von 1240 Euro gab es im Juni 2023. Seit Juli 2023 erfolgt eine monatsweise Zahlung in Höhe von 220 Euro bis einschließlich Februar 2024.

Die Auszahlungsmodalitäten unterscheiden sich aber in den einzelnen Branchen – wie auch die ganz grundsätzliche Entscheidung, ob überhaupt eine Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten gezahlt wird. Ob Ihr Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt und gegebenenfalls wann, kann ich leider nicht beurteilen. 

Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter. Melden Sie sich gerne noch einmal, falls es Ihnen um eine andere Zulage ging.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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