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Bernd Reuther
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Frage von Werner R. •

Lt.Frankf.Rundschau v. 7.6. Online hält die FDP die Energiepauschale für Rentner für nicht angemessen.Welchen Grund gibt es?Kennen Sie die Durchschnittsrente in Deutschland?Erhalten Sie die Pauschale?

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Sehr geehrter Herr R.,

die Folgen der Corona-Pandemie und des aktuellen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben erhebliche Auswirkungen auch auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich daher auf umfassende Maßnahmenpakete geeinigt, um Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zu entlasten.

Mit der Energiepreispauschale werden diejenigen entlastet, die wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. So wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu Gute kommen. Anspruch auf die Energiepreispauschale haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und die Steuerklassen I bis V haben oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.

Rentner sind bei der Energiepreispauschale ausgenommen, da damit primär berufsbezogene Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen. Aber auch Rentner werden durch die beiden Entlastungspakete deutlich entlastet. So steigt der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro. Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen (dazu zählen auch Renteneinkünfte) keine Einkommensteuern gezahlt werden. Ebenso profitieren Rentner vom „9 Euro-Ticket“ welches sie von Juni bis einschließlich August 2022 in Anspruch nehmen können. Besonders bedürftige Rentner profitieren von Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro. Ebenso profitieren Rentner auch von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe ("Tankrabatt"). Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch profitieren Rentner von der Abschaffung der EEG-Umlage: Der Bundestag hat beschlossen, dass Stromkunden ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen müssen. Die Stromanbieter wurden dazu verpflichtet diese Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 13. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reuther MdB

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