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Bernd-Carsten Hiebing
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Frage von Kathrin H. •

Frage an Bernd-Carsten Hiebing von Kathrin H. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Hiebing !

Ich höre überall, den Energieversorger zu wechseln, sei kinderleicht.

Meine Erfahrungen sind da andere. Mein Wechsel von EWE zu Teldafax (Strom) war ein Grauen. Schlechter Service am Telefon, 1 Jahr hat es gedauert, bis der Wechsel schließlich geklappt hat.

Ich möchte gerne auch beim Gas wechseln, aber die Erfahrungen mit dem Strom-Wechsel schreckt mich ab.

Warum kann das Kartellamt oder die Politik, damit meine ich auch Sie und Ihre Kollegen, nicht für Gesetze und Vorschriften sorgen, damit der Energie-Markt wettbewerbsfähiger und damit die Energiepreise (wie auch in vielen unseren EG-Ländern, preisgünstiger werden. Oder ist die Politik (siehe die zahlreichen Aufsichtsratsposten durch Politiker) so "eingebunden", dass ein günstiger Strompreis nicht gewollt ist ( hervorragende Lobby-Arbeit von RWE & Co.)

Ich habe trotz Neubau einen energiereichen Haushalt, in dem 3 Kinder groß werden. Familienunfreundlich ist es, wenn die ständig steigenden Energiekosten Familien immer weniger finanzielle Möglichkeiten lassen, den Kindern eine optimale Förderung zu geben ( Vereinssport, Nachhilfeunterricht, etc.)

Helfen Sie bitte aktiv mit, diesen Trend zu stoppen und rückgängig zu machen.

Vielen Dank.

Kathrin Heymann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Heymann,

vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen, die Sie mir über die Internetseite abgeordnetenwatch.de geschickt haben. Sie haben gefragt, warum Gesetze und Vorschriften nicht dafür sorgen, dass "der Energie-Markt wettbewerbsfähiger und damit die Energiepreise (...) preisgünstiger werden".

Der Wechsel zu einem anderen Energieanbieter ist im Grunde durch die Liberalisierung der Energiemärkte überhaupt erst möglich geworden.
Die früher de facto vorhandenen regionalen Monopole wurden aufgebrochen um durch größeren Wettbewerb auch günstige Verbraucherpreise zu erzielen. Der Wechsel des Strom- oder Gasversorgers wurde ja auch bereits deutlich vereinfacht.

Dass Sie dennoch große Schwierigkeiten beim Wechsel Ihres Stromanbieters hatten, ist sehr bedauerlich. Allerdings wird der Gesetzgeber die Servicequalität privatwirtschaftlicher Unternehmen (Stichwort: "schlechter Service am Telefon") kaum beeinflussen können. Wie auch in vielen anderen Bereichen wird man hier allerdings vielleicht feststellen können, dass der "billigste" nicht immer auch der "beste" Anbieter ist.

Ihr neuer Stromversorger sollte doch das größte Interesse daran haben, die Umstellung zur größten Zufriedenheit seiner Kunden abzuwickeln.
Wie bei allen anderen Dienstleitungen, so ist es eben auch im Bereich der Energieversorger unerlässlich, die am Markt vorhandenen Angebote gründlich zu prüfen. Jeder Verbraucher muss für sich selbst abwägen, was ihm das Produkt, aber auch für der Service wert ist.

Der Wettbewerb der Energieversorger ist von Politik ausdrücklich gewollt, um den Verbraucher vor Monopolen zu schützen. Der Wettbewerbsdruck sollte in einem funktionierenden Markt auch immer zu günstigen Preisen führen. Allerdings haben sehr viele Verbraucher von der Möglichkeit, den Energieversorger zu wechseln noch keinen Gebrauch gemacht.

Die Energiepreise setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen. So ist neben dem eigentlichen Preis für die Strombeschaffung eben auch ein Anteil auf die Förderung erneuerbarer Energien von den Energieversorgern zu zahlen, die diese Kosten wiederum auf ihren Produktpreis und damit auch die Verbraucher umlegen.

Der Landesgesetzgeber ist in diesem Bereich nur in geringem Maße und nur am Rande beteiligt. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass ich selbst ein großer Verfechter von freiem Wettbewerb bin und mich immer für Transparenz und Verbraucherschutz stark machen werde. Die Verbraucher haben es in der Hand, durch einen Wechsel des Energieversorgers selbst durch mehr Nachfragedruck zu mehr Wettbewerb beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd-Carsten Hiebing MdL