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Bernd Althusmann
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Frage von Wilfried N. •

Frage an Bernd Althusmann von Wilfried N. bezüglich Verkehr

Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen und ungerechten Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Althusmann,

betrachten wir Deutschland als Teil Europas, so bleibt festzustellen, dass das europäische Recht keine Straßenausbaubeiträge kennt. Das EU-Recht steht über dem Deutschen Recht. Deutschland und Dänemark sind die einzigen Länder in Europa welche Straßenausbaubeiträge erheben. Andere Länder der EU erheben keine Straßenausbaubeiträge. In Deutschland sind etwa die Hälfte der Straßenkilometer Anwohnerstraßen, ihr Erhalt wird in den einzelnen Bundesländer und Kommunen über das Kommunalabgabengesetze (KAG) geregelt bzw. finanziert. Von 16 Bundesländern in Deutschland haben die Hälfte die dazu gehörigen Satzungen abgeschafft, in den verbleibenden Bundesländern wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewandt.
Im Moment entscheidet in vielen Fällen in Niedersachsen eine Gemeindegrenze, ob jemand Straßenausbaubeiträge bezahlen muss oder nicht. So kann es geschehen, dass ein Anlieger beitragspflichtig ist, sein direkter Nachbar aber nicht. Allein diese Ungerechtigkeit sollte ausreichen, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen zu begründen.
Der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz ist ein Fundament grundrechtlichen Ausprägungen und moderner politischer Ordnungen. Warum haben nicht auch alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ein Recht darauf.

Oder steht das Recht der kommunalen Selbstverwaltung mit dem Artikel 28 Abs. 2 GG und der Artikel 57 der Nds. Verfassung über dem Art. 3 Abs. 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" GG?

Welche Priorität hat für Sie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen zur nächsten Landtagswahl 2022?

Wilfried Nöhring

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Abgeordnetenwatch und Ihre Fragen bezüglich der Straßenausbaubeiträge.

Gerne beantwortet Herr Dr. Althusmann diese persönlich. Lassen Sie uns dazu bitte Ihre E-Mail-Adresse an althusmann@cdu-niedersachsen.de zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Signe Stiewe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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