Die Erklärung der Bundeskanzlerin die Wahl in Thüringen müsse „rückgängig“ gemacht werden, war eine klare Übertretung der Kompetenzen der Bundeskanzlerin. Ob diese Äußerung nicht nur im politischen Sinne, sondern auch im rechtlichen Sinne zu verurteilen ist, muss ein Gericht feststellen.
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