Sehr geehrte Frau von Storch: Dt. Ehepartner sollen 225 €/Monat GKV zahlen – türkische Großfamilien in der Türkei bleiben gratis mitversichert (Abkommen 1964). Wann kündigt die AfD das?
Sehr geehrte Frau von Storch,
die Bundesregierung plant die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 SGB V). Betroffene Familien sollen künftig bis zu 225 Euro monatlich zusätzlich zahlen.
Gleichzeitig gilt das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei über Soziale Sicherheit vom 30. April 1964 (BGBl. 1965 II S. 1169) bis heute unverändert fort. Es ermöglicht in Deutschland GKV-versicherten Arbeitnehmern, ihre in der Türkei lebenden Familienangehörigen – einschließlich Eltern, entsprechend dem weiteren türkischen Familienbegriff – beitragsfrei mitzuversichern.
Meine Frage: Beabsichtigt die AfD-Fraktion, angesichts dieser aus meiner Sicht ungleichen Behandlung erneut einen Antrag auf Kündigung dieses Abkommens gemäß dessen Artikel 58 in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir haben das Problem erkannt und versuchen Änderungen zu bewirkten. Die AfD-Fraktion hat die Anpassung der Kindergeldzahlungen an die im Ausland lebenden Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten gefordert.
Deutscher Bundestag - Gesetzentwurf für Anpassung beim Kindergeld
Leider findet diese sehr moderate Forderung nicht die Zustimmung der anderen Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch und Team

