(...) Der Beschluss des Oberlandesgerichts geht auf die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers von Herrn Mollath zurück. Ich darf Sie bitten, den Ausgang des nun angeordneten neuen Verfahrens abzuwarten. Insoweit beziehe ich mich auch auf meine Antwort auf Ihre vorangegangene Anfrage vom 14. (...)
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