(...) Der Bundestag trifft seine Entscheidungen in eigener Zuständigkeit. Ich darf Sie daher um Ihr Verständnis bitten, dass ich mich zu einer Stellungnahme hierzu außer Stande sehe. Gegebenenfalls können Sie sich an die Vertreter der Bundestagsfraktionen wenden, welche den Antrag abgelehnt haben. (...)
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