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Frage von Oliver R. •

Frage an Barbara Duden von Oliver R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Duden,

im Zusammenhang mit der Novellierung des Hamburger Polizeirechts mahnt ihre Fraktion stets die Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs an. Ich persönlich halte die Neuerungen für absolut induskutabel, weil sie der Willkür nicht nur Tür und Tor öffnen, sondern weil sie der Polizei ermöglichen erstmal Tatsachen zu schaffen, bevor ein rechtlichen Einschreiten des Betroffenen möglich ist. Wie werden Sie versuchen gegen dieses Gesetz vorzugehen? Wird die SPD versuchen das Inkrafttreten dieses fragwürdigen Gesetzentwurfs vor einem Verfassungsgericht zu stoppen?

Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Rayiet

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rayiet,

gemeinsam mit unserem innenpolitischen Sprecher, Dr. Andreas Dressel, den Sie für Rückfragen über Abgeordnetenwatch.de auch direkt kontaktieren können, möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Als mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrig hatte meine Fraktion die vom Senat zunächst beabsichtigte so genannte präventive Telefonüberwachung zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung bezeichnet. Da das Bundesverfassungsgericht gerade über eine fast identische Regelung aus Niedersachsen berät und absehbar ist, dass das Gericht diese niedersächsische Bestimmung kassieren wird, hat die CDU in Hamburg diese Passage aus ihrem Gesetzentwurf heraus genommen - gerade auch auf unseren stetigen Druck hin.

Einige der nun von der CDU beschlossenen Änderungen sind nach unserer Einschätzung verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie jeweils an die äußerste Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen gehen (zum Beispiel bei der Dauer des Unterbindunggewahrsams von bis zu zwei Wochen und das Aufenthaltsverbot von einem Jahr). Der Entwurf liegt - nach Auswertung mehrerer Urteile - insoweit auf der Grenze, ob er sie überschreitet, ist strittig zwischen Parteien und Rechtsexperten.

Verfassungsrechtlich kritisch ist auch die Regelung zur Videoüberwachung. Nach Auswertung der Rechtsprechung - insbesondere des VGH Mannheim - wird sie vermutlich nur im Wege "verfassungskonformen Hinbiegens der Norm" Bestand haben können. Da wir eigentlich einen überparteilichen Konsens über die Videoüberwachung an wirklichen Kriminalitätsschwerpunkten haben, ist es umso unverständlicher, warum die entsprechende Gesetzesvorschrift die Videoüberwachung quasi an jeder Straßenkreuzung erlaubt. Wir meinen - zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten: Hier hätte man "Big Brother überall" einen klaren Riegel vorschieben müssen!

Unabhängig davon, ob sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, halten wir als SPD-Fraktion aber viele der Änderungen für maßlos (So hat der Senat nicht belegen können, dass es jemals nötig gewesen wäre, Leute 14 Tage lang in Gewahrsam zu halten.). Die sozialdemokratische Fraktion hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei im notwendigen Maße erweitert, ohne den Anspruch der Liberalität aufzugeben. Er ist in der Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft (Drs. 18/....) abrufbar.

Dass die Polizei oftmals handeln, also Tatsachen schaffen, muss, bevor die Betroffenen die Möglichkeit haben, eine rechtliche Überprüfung zu veranlassen, liegt allerdings im Bereich der Gefahrenabwehr in der Natur der Sache. Ich bin sicher, dass unsere Polizeibeamtinnen und -beamten mit diesen Befugnissen auch in Zukunft verantwortungsbewusst umgehen werden.

Soweit erst mal unsere Einschätzungen.

Es grüßen Sie

Barbara Duden, MdHB, und Dr. Andreas Dressel, MdHB