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Antwort 21.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen.

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Antwort 10.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei Gaskundinnen und -kunden. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen.

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Antwort 03.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.

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Antwort 24.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Bundespolizistinnen und Bundespolzisten leisten einen wichtigen Beitrag, um unser aller Sicherheit zu gewährleisten.

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Antwort 03.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Es wird also der Vorjahrespreis dort abgefragt und dann berechnet, was der entsprechende Brennstoff gleicher Menge gekostet hätte.

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Antwort 02.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Kauft Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Öl, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen und die Entlastungen Sie weitergeben. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Ölrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss.