(...) Die SPD bejaht das kooperative Verhältnis zwischen Staat und Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie es das Grundgesetz vorsieht, wie es die SPD in ihren Grundsatzprogrammen seit Godesberg 1959 vertritt und zuletzt auch im Grundsatzprogramm von Hamburg 2007 bestätigt hat. Dies hat sich in der Praxis unseres Landes und im vertrauensvollen Miteinander zwischen Staat und Kirchen und Religionsgemeinschaften über Jahrzehnte bewährt. (...)
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