
Sie ist aber aus meiner Sicht ein vernünftiger und ausgewogener Kompromiss, der zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung trägt, zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.