In diesem Fall unterliegt das Präsidiumsmitglied der Ordnungsgewalt der jeweiligen Sitzungsleitung und könnte bei Störung der Ordnung oder Würde des Bundestages – wie alle anderen Abgeordneten auch – mit Ordnungsmaßnahmen belangt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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