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Bärbel Bas
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Frage von Susanne B. •

Wer therapiert ab 2027 Täter, Opfer und Angehörige wie z.B. nach dem Amoklauf gestern in Bayern, wenn Psychotherapie ein Luxusgut wird und den Reichen und den Privatversicherten vorbehalten ist?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach einer solchen Tat sind Betroffene, Angehörige und Einsatzkräfte auf schnelle und verlässliche Hilfe angewiesen. Meine Gedanken sind bei ihnen.

Dass Psychotherapie zu einem Gut nur für Privatversicherte und Selbstzahler wird, ist ausdrücklich nicht das Ziel unserer Politik und auch nicht vorgesehen. Wer auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen ist, darf nicht die Leidtragende der notwendigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren dafür Sorge getragen, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleibt. So haben meine Fachkolleginnen und -kollegen in den Verhandlungen unter anderem sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Mittel auch weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen. Weitere Verbesserungen sind in einem Entschließungsantrag für den Herbst vereinbart. Zu den Details habe ich mich unter anderem hier geäußert: LINK

Für die akute Versorgung nach solchen Ereignissen greifen daneben andere Strukturen: die psychosoziale Notfallversorgung und die Notfallseelsorge, die von Ländern und Kommunen getragen werden, und die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch, darunter die Traumaambulanzen. Diese Hilfen stehen selbstverständlich unabhängig vom Einkommen und vom Versichertenstatus offen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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