Wann wird die Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitraegen bei Auszahlungen von Direktlebensversicherungen abgeschafft?
Sehr geehrte Frau Bas,
die Betriebsrenten sollen gestaerkt werden, dazu gehoeren auch Direktlebensversicherungen als dritte Säule der Rentenversicherung.
Bei Auszahlung der Direktlebensversicherung sind ueber 10Jahre SV-Beitraege zurueck zu zahlen. Unabhaengig davon, ob der Versicherungsnehmer während der Ansparphase bereits bis zu 100% der SV-Beiträge gezahlt hat. In den 10 Jahren des Rückzahlzeitraumes steigen die Sozialbeiträge durch steigende Beitragsprozente in derKV und PV noch weiter. D.h. in Zahlen ausgedrückt, 17-20% der Auszahlsumme werden zurück gezahlt. Hinzu kommt, dass während der Ansparphase, die Ansparsumme mit 20% pauschal besteuert wurde und keine Arbeitgeberzuschüsse gezahlt wurden. Wenn ich dagegen sehe, auf wieviel SV-Beiträge bei Minijobs und auch auf Steuerzahlungen (10J) verzichtet wird stelle ich fest, wie ungerecht dass System bei Betriebsrenten ist! Das gleiche gilt auch bei Steuererleichterungen für die Aktivrente und die neue Riesterente. M.f.G H. J. N.

