Wann finden endlich wieder Prüfungen für Assistenzhunde statt? Gibt es eine Entschädigung für Teams, die derzeit noch in Ausbildung sind, weil sie die Prüfung nicht ablegen dürfen?
Sehr geehrte Frau Bas,
seit dem 01.07.2024 dürfen in Deutschland keine Assistenzhunde geprüft werden, weil die Akkreditierungsstelle für PrüferInnen fehlt. Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die sich offiziell noch in Ausbildung befinden, aber prüfungsbereit sind werden seit über einem Jahr in Stich gelassen. Es gibt keinerlei Informationen darüber, wann die Akkreditierungsstelle ins Dasein gerufen wird oder ob die vergangene Übergangsregelung verlängert wird. Dieser Zustand ist nicht weiter hinnehmbar, da Menschen auf ihren Assistenzhund dringend angewiesen sind und ohne erfolgreiche Prüfung kein Zutrittsrecht nach §12e BGG besteht. Daher fordern wir endlich eine zeitnahe Lösung, damit Teams endlich wieder geprüft werden können!
Sehr geehrte Frau S.,
Voraussetzung für die Prüfung und somit auch für die Zertifizierung von Assistenzhunden ist die Absolvierung einer Ausbildung in eigens dafür zugelassenen Ausbildungsstätten. Derzeit fehlt eine fachliche Stelle, die Ausbildungsstätten die Zulassung erteilen könnte. Deshalb finden die Ausbildungen aktuell in nicht zugelassenen Ausbildungsstätten statt. Eine Anmeldung zur Prüfung bei den akkreditierten Prüfern ist damit nicht möglich.
Zur Lösung der von Ihnen angesprochenen Problematik strebt die Bundesregierung eine Rechtsänderung an, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Voraussetzung ist, dass die nicht zugelassene Ausbildungsstätte schriftlich darlegt, dass die Ausbildung den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung entspricht.
Die Übergangsregelung soll im Rahmen der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen werden. Der Referentenentwurf wurde am 11. Februar 2026 vom Kabinett verabschiedet und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Die derzeitige Entwicklung sowie diverse Informationen rund um das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform des BGG, können Sie jederzeit unter folgendem Link verfolgen:
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Sobald die Regelungen verabschiedet sind, können die akkreditierten Prüfer ihre Arbeit aufnehmen. Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen.
Ich hoffe sehr, dass der Gesetzentwurf bald im Deutschen Bundestag beschlossen wird - damit auch die Übergangsregelung beim wichtigen Thema der Zertifizierung von Assistenzhunden.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

