Sehr geehrte Frau Bas, warum wird in der GKV nur die 2. Hälfte des Arbeitslebens betrachtet, um die Vorversicherungszeit für die KVdR, zu berechnen? Weshalb wird nicht die gesamte Zeitspanne bewertet?
Sehr geehrte Frau Bas, ich werde aufgrund dieser Regelung nicht in die KVdR kommen können. Ich war immer in der GKV versichert gewesen, bis auf 4,5 Jahre, in denen ich in der PKV war. Leider fielen diese 4,5 Jahre in die 2. Hälfte! Ich wusste das übrigens damals nicht, dass sich dies, für die spätere KV in der Rente, negativ entwickeln kann! Aufgrund eines Stellenabbaus meiner damaligen Firma, wurde ich mit fast 51 Jahren arbeitslos. Danach lebte ich von meinen Ersparnissen und der gelegentlichen Unterstützung meiner Mama. Ich finde es zutiefst ungerecht, dass jemand der z.B. In der 1. Hälfte 20 Jahre in der PKV versichert war und danach in der 2.Hälfte in der GKV versichert war, diese Vorv.zeit erfüllt und in die KVdR kommt!! Ein Spätaussiedler in die KVdR kommen kann!? Familienversicherte die Zeit anerkannt bekommen, sie selbst nie eingezahlt haben, aber dabei selbst gearbeitet haben, nur 1 Zahler (i.d.R. der Mann), jedoch mehrere Familienmitglieder belasten die GKV. Logik?? Fair??

