Sehr geehrte Frau Bas, ich möchte gerne wissen, warum ich als Rentner doppelte Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung zahlen muss. Für die gesetzliche Rente und für die Betriebsrente.
Guten Tag, Frau Bas,
ich bin seit letztem Jahr nach 47 Berufsjahren in Rente gegangen. Davon habe ich über 40 Jahre in der Krankenpflege zumeist im Schichtdienst gearbeitet. Natürlich musste ich noch schmerzhafte Abzüge hinnehmen, da ich mit 63 Jahren körperlich und auch psychisch ausgereitzt war.
Ein weiteres Ärgerniss aus meiner Sicht ist die schon erwähnte Doppelbebeitragung der Renten.
Damit nicht genug, wird das Ganze natürlich noch schön besteuert.
Was da nach 47 Jahren übrigbleibt ist eigentlich beschämend für eins der reichsten Länder.
Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus!
Ich schreibe an Sie, weil ich denke, dass Sie mit beiden Beinen im Leben stehen,die kleinen Leute verstehen und noch nicht im Politzirkus schweben.
Ich möchte sie eindrücklich ermuntern wichtigste Reformen endlich auf den sozialen Weg zu bringen.
Ansonsten fürchte ich werden Sie unter der nächsten Kanzlerin Weidel nur noch lautstark in der Opposition zu hören sein.
Mit freundlichen Grüßen
C. M.

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums:
Erst einmal danke ich Ihnen für Ihr Vertrauen. In der Tat versuche ich, mit beiden Beinen auf dem Boden und im Leben stehend zu bleiben.
Ich muss trotzdem um Verständnis dafür bitten, dass Ihre Fragen zur Besteuerung von Einkünften nur von dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden können.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Thematik der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Betriebsrenten in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird und dies mit Erfolg. Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde deshalb 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2025 liegt der Freibetrag bei 187,25 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Eines meiner zentralen Anliegen in dieser Legislaturperiode ist die Sicherung einer verlässlichen Rente durch ein stabiles Rentenniveau. Denn die Menschen müssen nach vielen Jahren Arbeit auf ein angemessenes Einkommen im Alter vertrauen können. Gerade in diesen Zeiten ist es besonders wichtig, hier Sicherheit zu geben. Daher wird die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert, so dass es nicht zu einer Abkopplung der Renten von den Löhnen kommt. Mit dem stabilen Rentenniveau wird die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung gestärkt.
Für mich ist klar: Nach einem Leben voller Arbeit, muss eine anständige Rente stehen. Das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit. Und genau für hart-arbeitende Menschen wie Sie - mit beeindruckenden 47 Berufsjahren und davon 40 Jahren in der Krankenpflege im Schichtdienst - war es mir auch persönlich wichtig, dass wir die Rente mit 70 in den Koalitionsverhandlungen verhindert haben.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas