Mit welchen Merkmalen definieren Sie eine bzw keine Einwanderung ins Sozialsystem?
Frau Bas, Sie erklären es gibt keine Einwanderung ins Sozialsystem, wenn es doch eine gäbe würde ich gerne Ihre Definition dazu kennen. Obwohl der Titel des Linke auf "Tabaksteuer" referenziert kommt zunächst Ihre Ausssage zur (keine) Einwanderung ins Sozialsystem
https://www.focus.de/politik/deutschland/klingbeil-will-tabaksteuer-um-20-prozent-erhoehen_55cf65a2-275e-41a9-8f1d-e647edfc1e5c.html
Sehr geehrter Herr G.,
ich wurde in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag unter anderem zum Thema „Einwanderung in die Sozialsysteme“ befragt. Ich habe versucht, kurz zu antworten. Leider zu kurz. Seitdem habe ich meine Aussage präzisiert und möchte auch hier noch einmal klarstellen: Es gibt viele Menschen, die aus guten Gründen in unser Land kommen. Etwa, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und vor Terror fliehen. Oder, weil sie als Fachkräfte dringend gebraucht werden.
Im vergangenen Jahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Deutschland um knapp 240.000 gestiegen. Darunter befinden sich 70.000 zusätzliche Beschäftigte aus der Ukraine und 58.000 aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern. Richtig ist aber auch, dass in Deutschland Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Sozialleistungen beziehen, etwa Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Dies kann viele Gründe haben: Probleme beim Aufbau einer neuen Existenz als anerkannter Flüchtling (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, Anerkennung von Abschlüssen), Schwierigkeiten bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt aufgrund schlechter Bildungsverläufe oder Erkrankung.
Zugleich berichten Kommunen zunehmend von Problemen mit unterschiedlichen Zuwanderergruppen, die teilweise unter Berufung auf EU-Freizügigkeit Sozialleistungen beanspruchen und nur in sehr geringem Umfang oder in fingierten Beschäftigungsverhältnissen gemeldet sind. Damit verbunden sind mitunter kriminell organisierte, teils menschenhandelsähnliche Strukturen.
Sozialleistungsmissbrauch bekämpfe ich entschieden. Aktuell stimme ich einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauches von Freizügigkeit und Sozialleistungen im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung in der Bundesregierung ab. Und mit dem 13. SGB II Änderungsgesetz haben wir schon eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt.
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, muss an der Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit aktiv mitzuwirken, insbesondere und vorrangig durch die Aufnahme einer Beschäftigung zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Wird nicht ausreichend mitgewirkt, greifen bei allen Leistungsbeziehenden im SGB II leistungsrechtliche Konsequenzen, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder dem Grund des Aufenthalts. Dies ist ein Gebot der Fairness.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

