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Bärbel Bas
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Frage von Fabian G. •

Ist die Kürzung des Entlastungsbetrags eine teure Fehlentscheidung mit höheren Folgekosten für Pflege- und Gesundheitssystem?

Sehr geehrte Frau Bas,

als Geschäftsführer eines Betreuungsdienstes erlebe ich täglich Menschen mit Pflegegrad 1, die noch zu Hause leben, aber bereits Unterstützung benötigen. Unsere Mitarbeitenden übernehmen dabei nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Sie arbeiten auch präventiv: Sie achten darauf, dass ausreichend getrunken wird, keine verdorbenen Lebensmittel verzehrt werden, gesundheitliche Veränderungen erkannt werden und die Betroffenen ihren Alltag weiterhin sicher bewältigen können.

Fällt diese regelmäßige Unterstützung weg, besteht die Gefahr, dass Probleme erst erkannt werden, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Die Folgen können Stürze, Mangelernährung, Dehydration, Krankenhausaufenthalte, Vereinsamung oder ein schnellerer Übergang in höhere Pflegegrade sein.

Halten Sie die Kürzung von 131 Euro monatlich tatsächlich für eine Einsparung, wenn dadurch möglicherweise deutlich höhere Kosten für Krankenhäuser, Pflegekassen und Sozialhilfeträger entstehen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst zur Einordnung: Bei dem von Ihnen angesprochenen Pflegeneuordnungsgesetz handelt es sich um einen Referentenentwurf aus dem von meiner Kollegin Nina Warken geführten Bundesministerium für Gesundheit. Er ist noch nicht vom Kabinett beschlossen und wird anschließend im Deutschen Bundestag beraten. Meine SPD-Fachkolleginnen und -kollegen werden das Gesetz noch ausführlich beraten und notwendige Änderungen einbringen.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 künftig anstelle des Entlastungsbetrags eine neue, intensivierte Form der Beratung und Begleitung erhalten sollen, die auf Prävention ausgerichtet ist. Ihr zentrales Argument nehme ich dabei sehr ernst: Regelmäßige niedrigschwellige Unterstützung im Alltag wirkt vorbeugend. Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht zu höheren Folgekosten im Pflege- und Gesundheitssystem führen. Genau solche Wirkungszusammenhänge müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig geprüft werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich gemacht, dass die Lasten der notwendigen Stabilisierung der Pflegeversicherung nicht einseitig bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien liegen dürfen. Ich versichere Ihnen, dass meine Fachkolleginnen und Fachkollegen in der SPD-Bundestagsfraktion das Verfahren entsprechend kritisch begleiten werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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