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Bärbel Bas
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Frage von Burkhard G. •

Ich vermisse in den Vorschlägen der Rentenkomission die Verlängerung der Anwartschaftszeit. Wäre es nicht sinnvoll, diese, wie in anderen EU Staaten zu erhöhen? zB Österreich 15 Jahre

Sehr geehrte Frau Bas, ich nenne ein Beispiel: eine Ärztin gebärt in jungen Jahren 2 Kinder. Dann Praxiseröffnung mit Altersversorgung durch die Ärzte- und Apothekerversorgung.
Von dieser erhält sie keine Versorgung für die Erziehungszeiten. Stellt zu Rentenbeginn bei der DRV einen Antrag auf Rente ( 2 Kinder a 3 Jahre = 6J. Anwartschaft 5 Jahre erfüllt ) und erhält 6 Rentenpunke. Also 6x 42,52= 255,12€ Rente mtl obwohl sie nie einen ct eingezahlt hat.
Analog dazu sind die Personen, die nie Beiträge gezahlt haben zu betrachten und das Anrecht aufgrund der Erziehungszeiten erworben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard G.

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